Allgemeine Bedingungen
- Die vorliegenden allgemeinen Bedingungen gelten für alle Verträge,
die mit dem Restaurant Waldschänke abgeschlossen werden, sofern sie die
Merkmale der AGB erfüllen. Sie können durch im Einzelfall ausgehändigte,
schriftliche Bedingungen teilweise oder ganz ersetzt werden. - Der Kunde oder Gast trägt das alleinige Haftungsrisiko für
Gegenstände und Materialien, die er in allgemein zugänglichen Räumen
oder Veranstaltungsräumen des Hauses hinterlassen hat. - Sämtliche Preisauszeichnungen und -vereinbarungen verstehen sich in EURO (EUR / €).
- Sollten sich die Preise aufgrund von saisonalen Schwankungen stark
verändern, behalten wir uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend
nach zu kalkulieren. - Als Veranstalter gilt, wer als Auftraggeber gegenüber dem Haus
auftritt; ist diese Person nicht gleichzeitig der tatsächliche
Veranstalter, so haftet der Veranstalter und die als bevollmächtigte
auftretende Person als Gesamtschuldner.
- Durch die Rücksendung der vom Veranstalter gegengezeichneten Reservierungsbestätigung gilt der Auftrag als erteilt.
- Ein Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn seitens des Restaurant Waldschänke eine Auftragsbestätigung abgegeben wurde.
- Die Leistung umfasst die im Auftrag genannten und mit der Auftragsbestätigung verbindlich gewordenen Teilleistungen.
• Das Restaurant ist berechtigt, jederzeit eine angemessene
Vorauszahlung für eine Veranstaltung mit Angebotserstellung zu
verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im
Vertrag schriftlich vereinbart werden• Der Restbetrag wird am Veranstaltungstag fällig, spätestens jedoch am Tag der Veranstaltung.• Zahlungen sind via Überweisung, EC-Karte oder in bar möglich.
* Ausnahme: Bei vereinbartem Mindestumsatz wird eine Anzahlung in
Höhe von mind. 30 % des Mindestumsatzes bei Vertragsabschluss fällig
Eine kostenfreie Stornierung der Veranstaltung ist bis 6 Monate vor
dem Veranstaltungstag (ganz oder teilweise) möglich. Aufgrund der hohen
Nachfrage erheben wir folgende Stornopauschalen:
• 35% des zu erwartenden Umsatzes – bei Stornierung ab dem 4. bis 3. Monat vor der Veranstaltung.• 60% des zu erwartenden Umsatzes – bei Stornierung ab dem 3. bis 1. Monat vor der Veranstaltung.• Danach werden 100% des zu erwartenden Umsatzes fällig sowie eventuelle Forderungen von externen Zulieferern oder Drittfirmen.
Eine Änderung der Personenzahl ist grundsätzlich nur bis 7 Tage vor der Veranstaltung möglich und muss uns schriftlich mitgeteilt werden. Andernfalls wird die Veranstaltung – mit der Personenzahl wie vereinbart in Rechnung gestellt.Sonstiges
- Der Gast, Kunde, Veranstalter darf eigene Speisen oder Getränke
grundsätzlich nicht zu Veranstaltungen mitbringen. In Sonderfällen kann
eine Sondervereinbarung getroffen werden. In diesem Fall ist das Haus
berechtigt, eine Servicegebühr bzw. Korkgeld oder Krümelgeld zu
berechnen. Für von Dritten mitgebrachtes Equipment (z. B. Aufsteller,
Blumen, Tortenplatten etc.) übernehmen wir keine Haftung. - Sollten aufgrund individueller, besonderer Kundenwünsche oder
aufgrund erhöhten Bedarfs zusätzliche Ausleihkosten für Tischausstattung
etc. anfallen, werden diese dem Veranstalter weiterbelastet. - Sollte die gewünschte Veranstaltungs- und Tagungstechnik nicht vor
Ort vorhanden sein, können Sie diese – nach vorheriger Absprache und
vorbehaltlich der Verfügbarkeit – über Restaurant Waldschänke anfragen und
bestellen. Die hierfür anfallenden Kosten trägt der Veranstalter. - Das eigenständige Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen
Gegenständen ist ohne ausdrückliche vorherige Genehmigung des Restaurant
Waldschänke nicht gestattet. Das Abbrennen von Feuerwerken kann leider
nicht gestattet werden. Für Beschädigungen jeder Art haftet der
Veranstalter ohne Verschuldensnachweis.
- Sollte der Gast, Kunde, Veranstalter eine politische,
weltanschauliche oder religiöse Vereinigung, Scientology-Gruppe und/oder
deren Tarnorganisation o.ä. sein, so bedarf es zur Wirksamkeit des
Vertrages zusätzlich der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen
Genehmigung durch die Geschäftsleitung des Hauses. Verschweigt der Gast,
Kunde, Veranstalter, dass es sich um eine solche o.ä. Vereinigung
handelt, so ist das Haus berechtigt, den Vertrag zu lösen, und
mindestens die vereinbarten Preise als Schadenersatz geltend zu machen.
Gleiches gilt, wenn die Art der Veranstaltung den Ruf oder die
Sicherheit des Hauses gefährden oder den reibungslosen Geschäftsablauf
behindern könnte. - Eine Unter- oder Weitervermietung durch den Veranstalter bedarf der
ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Genehmigung durch das Haus. - Im Falle von höherer Gewalt, Streik o.ä. ist das Haus berechtigt,
ohne Entstehen einer Schadenersatzpflicht, vom Vertrag zurückzutreten.
Es gelten die Bestimmungen der §§ 701 bis 703 BGB. Eine Haftung aus
sonstigen Gründen ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde
aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Hauses oder
dessen Erfüllungsgehilfen verursacht.
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Gerichtsstand von Restaurant Waldschänke.
- Gerichtsstand ist der Sitz von Restaurant Waldschänke. Erfüllt
ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 1 ZPO, und hat
keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so
gilt als Gerichtsstand der Sitz von Restaurant Waldschänke. - Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.